Piloten:
Wir führen Untersuchungen für Berufspiloten (Klasse 1) und Privatpiloten (Klasse 2) und für Flugverkehrskontrollpersonal (Klasse 3) durch. Lediglich die Erstuntersuchungen für Klasse 1 müssen in einem AeMC (Aeromedical Center) erfolgen.
Grundlage für die Beurteilung der Tauglichkeit sind die gesetzlichen Richtlinien (siehe Links). Mit der Neufassung ab 9.4.2013 ergeben sich Änderungen, deren Auswirkungen gegenwärtig noch nicht in jedem Fall eingeschätzt werden können. Bei unklaren medizinischen Fragen ist das LBA sowohl für Klasse 1 als auch für Klasse 2 viel stärker als bisher in den Entscheidungsprozeß eingebunden.Die zunächst angedachte Übermittelung von medizinischem Befundbogen und dem Fragebogen an das LBA ist allerdings wieder vom Tisch. Unsere ersten Erfahrungen mit der Konsultation des LBA bei Problemfällen sind aber durchaus positiv.
Bitte füllen Sie den Fragebogen (siehe LINKS) bereits vor der Untersuchung sorgfältig und vollständig aus. Bitte bringen Sie zum Untersuchungstermin einen gültigen Personalausweis und Ihre Pilotenlizenz mit, wenn Sie zum ersten Mal bei uns sind. Bei Nachuntersuchungen benötigen wir das alte Tauglichkeitszeugnis. Denken Sie bitte auch ggf. an Ihren Brillenpaß.
Falls auf Ihrem alten Tauglichkeitszeugnis Ihre Referenznummer noch nicht eingetragen ist, teilen Sie uns diese bitte am Untersuchungstag mit. Sie haben Ihre Referenznummer i.d.R. schriftlich auf dem Begleitschreiben anläßlich der Zusendung Ihrer PPL von Ihrer Lizenzstelle erhalten oder können Sie dort erfragen.
Nutzen Sie in Ihrem eigenen Interesse bei Nachuntersuchungen die 45-Tage-Regelung: Ihr Medical wird zum Ablaufdatum plus neuer Gültigkeitsdauer verlängert, wenn die Untersuchung bis zu 45 Tagen vor dem Ablaufdatum durchgeführt wurde. Wenn bei der Untersuchung ein Problem auftaucht, bleibt somit ausreichend Zeit, dieses zu lösen, ohne daß Sie plötzlich ohne gültiges Medical und somit ohne gültige Pilotenlizenz dastehen!
Kabinenpersonal:
Wir sind ermächtigt, arbeitsmedizinische Untersuchungen und Tauglichkeitsuntersuchungen für Kabinenpersonal nach den berufsgenossenschaftlichen Richtlinien durchzuführen.
Kosten: Die Kosten für die fliegerärztliche Untersuchung sind keine Kassenleistung. Alle Untersuchungen werden nach der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte) zu fairen Konditionen abgerechnet. Mehrwertsteuer fällt bei uns nicht zusätzlich an.
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